Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Allgemeines

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von FT Promotions ausgeführten Arbeiten.

1.2 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

a. FT Promotions: FT Promotions, ansässig in Heemskerk und eingetragen bei der Handelskammer;

b. Bedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen von FT Promotions;

c. Auftraggeber: die Partei, die FT Promotions einen Auftrag erteilt;

d. Auftragnehmer: FT Promotions, der Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen;

e. Auftrag: Vereinbarung zwischen FT Promotions und dem Auftraggeber zur Erbringung von (digitalen) Dienstleistungen unter Anwendung dieser Bedingungen;

f. Besuchsbericht: das Formular, in dem der Inhalt des Auftrags beschrieben wird, einschließlich der Kontaktdaten des Auftraggebers, und das eine Ermächtigung für FT Promotions zum Einzug des zu fakturierenden Betrags enthält.

1.3 Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge zwischen FT Promotions und dem Auftraggeber.

1.4 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart und festgehalten wurden.

Artikel 2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Jedes Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend. Die Ausführung des Auftrags kann erst nach schriftlicher Bestätigung mit Unterzeichnung einer Einverständniserklärung bezüglich der Anwendung dieser Bedingungen beginnen.

2.2 Eine Ausnahme von Artikel 2.1 gilt, wenn eine Vorauszahlungsvereinbarung getroffen wurde. Wenn eine Vorauszahlungsvereinbarung gilt, beginnt die Ausführung nach Erhalt des vereinbarten Vorauszahlungsbetrags.

2.3 Es ist ebenfalls möglich, vom Beginn der Vertragsausführung abzuweichen, wenn der Auftragnehmer bereits auf Wunsch des Auftraggebers mit der Ausführung von Arbeiten begonnen hat.

2.4 Zwischenzeitliche Änderungen am Auftrag sind nur möglich, wenn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Einigung erzielt wurde. Zwischenzeitliche Änderungen werden schriftlich festgehalten, einschließlich der finanziellen Folgen der Änderung.

2.5 Alle Vereinbarungen bezüglich des Auftrags, einschließlich Preis, Produkteigenschaften, Lieferzeit und Zahlung, werden soweit möglich schriftlich festgehalten.

Artikel 3. Ausführung des Auftrags

3.1 FT Promotions ist bestrebt, den Auftrag nach bestem Wissen und Können auszuführen und abzuliefern, gibt jedoch keine Garantie auf das Ergebnis. Der Auftraggeber ist jederzeit verpflichtet, die Tarife für die geleisteten Stunden zu zahlen, ungeachtet des Ergebnisses der Dienstleistung.

3.2 FT Promotions behält sich das Recht vor, bestimmte Teile eines Auftrags von Dritten ausführen zu lassen.

3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass FT Promotions über alle Daten, Materialien und/oder Unterlagen verfügt, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber stellt diese Daten dem Auftragnehmer zur Verfügung. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, behält sich FT Promotions das Recht vor, die Ausführung des Auftrags auszusetzen. Die aus der daraus resultierenden Verzögerung entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber zum üblichen Tarif in Rechnung gestellt.

3.4 FT Promotions haftet nicht für Schäden, die aus unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben resultieren.

3.5 Bei phasenweiser Ausführung eines Auftrags, wie zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart, wird mit der nächsten Phase erst begonnen, wenn die vorhergehende Phase schriftlich genehmigt wurde.

3.6 Bei phasenweiser Ausführung eines Auftrags wird stets versucht, die vereinbarten Phasen einzuhalten. Nimmt ein Auftraggeber eine Entscheidung aus einer früheren Phase zurück, werden die daraus entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden in gegenseitiger Absprache und nach Billigkeit berechnet.

3.7 Bei der Entwicklung von Skripten für Computerhilfe-Aufträge, E-Mail-Formulare und/oder Webshops wird stets versucht, Missbrauch oder Fehler zu vermeiden. FT Promotions kann nicht für Missbrauch, Programmierfehler und/oder sonstiges Versagen haftbar gemacht werden, sofern nicht anders vereinbart. Unter Fehlern werden beispielsweise Missbrauch und Datenverlust verstanden.

3.8 FT Promotions geht davon aus, dass der Auftraggeber keine illegale Software und/oder Materialien verwendet, und haftet nicht für die Verwendung derartiger Software und/oder Materialien durch den Auftraggeber.

3.9 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anzeige zu erstatten, wenn illegale Dateien gehostet werden oder bei Missbrauch von Servern. Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden dabei weitergegeben.

3.10 Der Auftragnehmer wird die Arbeiten ausschließlich an der vom Auftraggeber angegebenen Adresse ausführen, vorbehaltlich Adressänderungen.

Artikel 4. Änderungen

4.1 Änderungen erfolgen nur, wenn Auftragnehmer und Auftraggeber sich darüber einig sind. Die Dauer der Auftragsausführung kann dadurch abweichen. FT Promotions wird den Auftraggeber hierüber informieren.

4.2 Aus den von FT Promotions angegebenen Zeitschätzungen können keine Rechte abgeleitet werden. Zeitschätzungen sind lediglich Richtwerte.

4.3 Die (finanziellen) Folgen von Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber vorab schriftlich vom Auftragnehmer mitgeteilt.

Artikel 5. Beschwerden

5.1 Der Auftraggeber muss eine Beschwerde bezüglich der Ausführung des Auftrags innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung einreichen. Dies gilt auch, wenn das gekaufte Produkt nicht die Eigenschaften aufweist, die der Auftraggeber aufgrund des Kaufvertrags erwarten durfte. Der Auftraggeber muss diese Beschwerde schriftlich an info@ftpro.nl senden.

5.2 Der Anspruch des Auftraggebers erlischt zwei Wochen nach dem Tag, an dem der Auftraggeber die schadenverursachenden Tatsachen, auf die er seine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer stützt, kannte oder vernünftigerweise hätte kennen können.

5.3 Der Auftraggeber ermöglicht es FT Promotions, etwaige Mängel zu beheben.

5.4 Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für den Verlust der Herstellergarantie bei der Durchführung von Arbeiten.

Artikel 6. Zahlungen

6.1 FT Promotions ist berechtigt, den gesamten Rechnungsbetrag von der vom Auftraggeber bei der Anmeldung in der Einzugsermächtigung angegebenen Kontonummer einzuziehen. Der gesamte Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Ausführung des Auftrags fällig.

6.2 Ist der Einzug aufgrund unzureichender Deckung auf dem vom Auftraggeber angegebenen Konto nicht möglich oder wird der von FT Promotions eingezogene Rechnungsbetrag zurückgebucht, schuldet der Auftraggeber FT Promotions Verwaltungskosten. Falls FT Promotions aufgrund von Zahlungsverzug ein Inkassoverfahren einleiten muss, gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten betragen 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch € 150,00.

6.3 Ausschließlich auf ausdrückliche Anfrage wird dem Auftraggeber ein Zahlungsnachweis zugesandt. Dies erfolgt einmalig, per E-Mail und einschließlich Mehrwertsteuer.

6.4 FT Promotions ist berechtigt, den gesamten Rechnungsbetrag mittels der auf dem ausgefüllten Besuchsbericht und/oder (digitalen) Anmeldeformular erteilten Einzugsermächtigung einzuziehen. Der fakturierte Betrag ist unmittelbar nach Ausführung des Auftrags fällig.

Artikel 7. Stornierungen

7.1 Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag kostenlos zu stornieren, sofern dies mindestens 24 Stunden im Voraus geschieht, es sei denn, es sind bereits Kosten entstanden, wie Bestellungen für den Auftrag oder bereits durchgeführte Voruntersuchungen.

7.2 Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der geplanten Ausführung des Auftrags schuldet der Auftraggeber die Kosten der Mindestabnahme (30 Minuten).

7.3 Sind durch die Stornierung des Auftrags höhere Kosten als die in Artikel 7.2 genannten entstanden, schuldet der Auftraggeber auch diese.

Artikel 8. Tarife

8.1 Alle angegebenen Tarife verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer.

8.2 FT Promotions behält sich das Recht vor, die Tarife zu ändern. Die geltenden Tarife sind auf der Website von FT Promotions zu finden.

8.3 Die Kosten eines Auftrags werden auf der Grundlage des Stundensatzes berechnet (Mindestabnahme 30 Minuten), sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nichts anderes vereinbart wurde.

Artikel 9. Fernhilfe

9.1 Die Nutzung der Software für „Fernhilfe" ist in allen Fällen im Preis inbegriffen.

9.2 Durch die Zustimmung zur Nutzung dieser Software erteilen Sie FT Promotions die Erlaubnis, Ihren Bildschirm einzusehen und, falls von Ihnen gewünscht, die Steuerung Ihres Computers zu übernehmen.

9.3 Die Verbindung kann nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung hergestellt werden. Die hergestellte Verbindung ist stets einmalig und kann nach Beendigung der Sitzung nur von Ihnen selbst erneut angefordert werden.

9.4 Mit der verwendeten professionellen Fernwartungssoftware garantiert FT Promotions, dass die hergestellte Verbindung gesichert ist und nur FT Promotions Ihren Computer einsehen kann.

9.5 Mit der Software für „Fernhilfe" ist es möglich, Dateien zwischen den beiden Systemen zu übertragen. Diese Software ist jedoch so konfiguriert, dass keine Datei ohne Ihr Wissen auf Ihrem System abgelegt oder kopiert werden kann.

Artikel 10. Kündigung und Beendigung

10.1 Bei vorzeitiger Kündigung eines Abonnements durch den Auftraggeber gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

10.2 Bei vorzeitiger Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber hat FT Promotions Anspruch auf Entschädigung für den entstandenen Auslastungsverlust, es sei denn, die Kündigung erfolgte durch FT Promotions. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Rechnungen für die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.

10.3 Bei vorzeitiger Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber muss der gesamte geschuldete Betrag innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum beglichen werden.

10.4 Im Falle von Liquidation, Zahlungsaufschub, Insolvenz, Pfändung, Schuldenbereinigung oder anderen Umständen, unter denen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, hat FT Promotions das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne jegliche Verpflichtung zur Schadensersatzleistung.

Artikel 11. Aussetzung und Auflösung

11.1 FT Promotions ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen und/oder den Auftrag aufzulösen, wenn:

a. der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig erfüllt;

b. der Auftragnehmer begründete Befürchtungen hat, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird.

11.2 In den in Artikel 11.1 genannten Fällen befindet sich der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug und sind alle ausstehenden Beträge sofort fällig und zahlbar.

Artikel 12. Verbot der Personalübernahme

12.1 Es ist dem Auftraggeber untersagt, während des Zeitraums, in dem der Auftragnehmer Arbeiten für den Auftraggeber ausführt, sowie während eines Zeitraums von 12 Monaten danach, einen oder mehrere Mitarbeiter des Auftragnehmers einzustellen oder anderweitig deren Dienste in Anspruch zu nehmen, bei Strafe einer Zahlung an den Auftragnehmer in Höhe von € 2.000,00, unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers auf Erfüllung.

Artikel 13. Haftung und Freistellung

13.1 FT Promotions haftet nicht für Schäden gleich welcher Art und Ursache, ausgenommen Schäden, die durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Führungskräfte verursacht wurden. Sollte FT Promotions haftbar sein, ist diese Haftung stets auf das Dreifache des Rechnungsbetrags des betreffenden Auftrags beschränkt.

13.2 Benötigt der Auftraggeber für die spezifische Nutzung der Dienstleistungen eine Genehmigung oder sonstige Zustimmung von Behörden oder Dritten, muss der Auftraggeber diese selbst einholen. Der Auftraggeber garantiert gegenüber FT Promotions, dass er über alle Genehmigungen und/oder Zustimmungen verfügt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

13.3 Der Auftraggeber stellt FT Promotions von allen Schäden frei, die im Zusammenhang mit (der Nutzung von) einem Domainnamen und Webhosting im Namen oder durch den Auftraggeber stehen. FT Promotions haftet nicht für den Verlust der Rechte des Auftraggebers an einem Domainnamen/Webhosting.

13.4 Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass ein Verstoß vorliegt, wird er den Zugang zum betreffenden Material sperren, ohne dieses Material endgültig zu löschen (es sei denn, dies erweist sich als technisch unmöglich, in welchem Fall der Auftragnehmer eine Sicherungskopie erstellt). Der Auftragnehmer bemüht sich, dabei keine weiteren Materialien zu beeinträchtigen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so schnell wie möglich über die ergriffenen Maßnahmen informieren.

13.5 Der Auftragnehmer ist von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums an vom Auftraggeber verwendeten oder bereitgestellten Materialien oder Daten bei der Ausführung des Auftrags freigestellt.

13.6 Stellt der Auftraggeber FT Promotions Datenträger, (elektronische) Dateien oder Software zur Verfügung, garantiert der Auftraggeber, dass diese frei von Viren, Defekten und/oder geistigen Eigentumsrechten Dritter sind. Etwaige Schäden, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.

13.7 FT Promotions kann nicht für Anschaffungen, die mit oder ohne Beratung des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter getätigt wurden, haftbar gemacht werden, noch kann dafür eine Entschädigung verlangt werden.

13.8 Im Rahmen der Qualitätskontrolle wird die Kommunikation zwischen Kunden und Mitarbeitern des Auftragnehmers per Telefon oder E-Mail gelegentlich überwacht.

13.9 Bei Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers haftet FT Promotions nicht für die daraus entstehenden Folgen.

13.10 FT Promotions haftet in keiner Weise für Betriebsschäden oder sonstige Schäden durch Betriebsstillstand des Auftraggebers.

13.11 Der Auftraggeber trägt einen verpflichtenden Selbstbehalt von € 350,00 pro Auftrag, sofern der Schaden vom Auftragnehmer verursacht wurde.

13.12 Der Auftraggeber ist selbst für die Erstellung einer Datensicherung verantwortlich. FT Promotions haftet nicht für etwaigen Datenverlust, und dem Auftragnehmer kann kein Vorwurf wegen eines erlittenen Datenverlusts gemacht werden.

Artikel 14. Höhere Gewalt

14.1 Weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber haften für Verzögerungen oder Mängel bei der Erfüllung des Auftrags, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

14.2 Unter höherer Gewalt wird bei FT Promotions unter anderem, aber nicht ausschließlich, verstanden: jeder Streik, Arbeitsunruhen, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitern von FT Promotions, Störungen in Kommunikationsverbindungen, Stromausfälle und sonstige Betriebsstörungen innerhalb von FT Promotions.

Artikel 15. Geheimhaltung

15.1 Die Datenschutzrichtlinie lautet wie folgt:

a. Vom Auftragnehmer werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, die für die Aufrechterhaltung der Dienstleistung an den Auftraggeber erforderlich sind;

b. Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Verwaltung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen;

c. Sonstige Daten, die dem Mitarbeiter von FT Promotions bekannt werden, werden streng vertraulich behandelt. Strafrechtliche Angelegenheiten bilden hiervon eine Ausnahme.

Artikel 16. ELS-Abonnements

16.1 Der Auftraggeber kann sich dafür entscheiden, ein ELS-Abonnement bei FT Promotions abzuschließen, um die fortlaufenden Dienstleistungen von FT Promotions zu nutzen.

16.2 Das Abonnement wird jeweils für einen Zeitraum von 1 Monat abgeschlossen und ist monatlich kündbar, sofern nicht anders vereinbart. Die Kündigung muss per E-Mail oder über das Online-Kontaktformular erfolgen.

Artikel 17. Kulanzregelung

17.1 Die Aufstellung aller vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist aus Kulanz kostenfrei, wenn diese Arbeiten nicht ausgeführt werden können. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn:

a. FT Promotions vorab darauf hingewiesen hat, dass eine angemessene Wahrscheinlichkeit besteht, dass der gewünschte Auftrag nicht erfolgreich ausgeführt werden kann, der Auftraggeber jedoch darauf besteht, dass der gewünschte Auftrag ungeachtet des möglichen Ergebnisses ausgeführt wird;

b. FT Promotions nicht in der Lage war, eine angemessene Einschätzung der zu erbringenden Leistungen vorzunehmen;

c. Reisekosten angefallen sind. In diesem Fall ist die Mindestabnahme von 30 Minuten fällig;

d. FT Promotions eine Teillösung anbieten kann. Nur wenn überhaupt keine Lösung geboten wurde, kann der Auftraggeber diese Regelung in Anspruch nehmen. Entsteht hierüber eine Meinungsverschiedenheit, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Regelung nicht anzuwenden.

17.2 Die Kulanzregelung ist kein Recht, auf das sich der Auftraggeber berufen kann, und tritt nur auf Initiative des Auftragnehmers in Kraft. Die Beurteilung der Anwendbarkeit dieser Regelung obliegt dem Auftragnehmer.

17.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Inanspruchnahme der Kulanzregelung zu stellen. FT Promotions ist dann verpflichtet, diesen Antrag in angemessener Weise zu prüfen. Dieser Antrag muss innerhalb von 24 Stunden, nachdem bekannt geworden ist, dass keine vollständige Lösung geboten werden kann, gestellt werden.

17.4 Die Kulanzregelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber FT Promotions (gegebenenfalls erneut) nicht die Möglichkeit gibt, das Problem zu lösen.

17.5 Bereits geleistete Arbeitsstunden und angefallene Kosten, wie Bestellungen für den Auftrag oder bereits durchgeführte Voruntersuchungen, sind von der Kulanzregelung ausgeschlossen.

Artikel 18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

18.1 Auf diese Bedingungen, den Auftrag und alle weiteren Aufträge, die sich aus dem Auftrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ist niederländisches Recht anwendbar. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen, dem Auftrag und anderen Aufträgen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden dem zuständigen Gericht vorgelegt.

18.2 Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber werden sich nach Kräften bemühen, eine Streitigkeit zunächst gütlich beizulegen, bevor ein Gericht angerufen wird.

Artikel 19. Geschäftsbedingungen (B2B)

19.1 Alle Angebote und Lieferungen von FT Promotions an Geschäftskunden (B2B) unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

19.2 Der Kunde muss alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen von Behörden oder Dritten selbst einholen. FT Promotions ist nicht verantwortlich für das Nichterhalten dieser Genehmigungen.

19.3 Geschäftskunden sind selbst für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Dienstleistungen von FT Promotions verantwortlich.

19.4 FT Promotions haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden durch Betriebsstillstand.

19.5 Im Falle einer Streitigkeit wird FT Promotions sich bemühen, in Absprache mit dem Geschäftskunden eine Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, werden Streitigkeiten dem zuständigen Gericht vorgelegt.

Artikel 20. Schlussbestimmungen

20.1 Werden ein oder mehrere Artikel dieser Bedingungen durch gerichtliche Entscheidung für ungültig erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt in Kraft. FT Promotions und der Kunde werden sich beraten, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder vernichteten Bestimmungen zu vereinbaren, wobei Zweck und Tragweite der nichtigen oder vernichteten Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

20.2 Auf jeden Vertrag zwischen FT Promotions und dem Kunden ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.

Zuletzt aktualisiert: April 2026